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KI-Kompetenzpflicht nach dem EU AI Act: aktueller Stand und was Unternehmen jetzt tun sollten

Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 des EU AI Acts Unternehmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten. Der AI-Omnibus soll die Pflicht abschwächen – noch ist die geplante Erleichterung aber kein geltendes Recht.

Pierre GeyerCo-Founder, next.motion
KI-Kompetenzpflicht nach dem EU AI Act: aktueller Stand und was Unternehmen jetzt tun sollten
Symbolbild: KI-Schulung im Mittelstand – der praktische Nachweis der KI-KompetenzpflichtBild: KI-generiert mit OpenAI

Seit dem 2. Februar 2025 gibt es eine Pflicht, über die viele Unternehmen noch immer wenig wissen: Sie müssen aktiv dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden mit Künstlicher Intelligenz umgehen können. Geregelt ist das in Artikel 4 des EU AI Acts.

Ende 2025 hat die EU-Kommission mit dem sogenannten AI-Omnibus vorgeschlagen, diese Pflicht zu vereinfachen. Am 7. Mai 2026 haben sich Rat und Europäisches Parlament hierzu vorläufig politisch geeinigt. Für Unternehmen ist die Lage damit auf den ersten Blick verwirrend: Gilt die Pflicht noch? Muss ich schulen? Und was ist mit der angekündigten Erleichterung?

Dieser Beitrag ordnet den aktuellen Stand ein – und zeigt, warum die Antwort für die meisten Unternehmen die gleiche bleibt: dokumentieren und schulen.

Kurz erklärt: Die KI-Kompetenzpflicht (auf Englisch AI Literacy) verlangt, dass Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen, damit die Menschen, die mit KI arbeiten, deren Möglichkeiten, Grenzen und Risiken verstehen.

Was Artikel 4 des EU AI Acts verlangt

Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Das klingt zunächst technisch, betrifft aber praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt – ob über ChatGPT, Microsoft Copilot, ein CRM mit KI-Funktionen oder eine eigene Anwendung.

Verlangt wird, dass Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen, um ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen. Was „angemessen“ bedeutet, hängt vom Einzelfall ab: vom Vorwissen der Mitarbeitenden, vom Kontext des KI-Einsatzes und davon, auf welche Personen oder Gruppen sich die Nutzung auswirkt.

Eine bestimmte Schulungsform schreibt der AI Act dabei nicht vor. Es gibt keine vorgeschriebene Stundenzahl, kein Zertifikat und keine Pflicht zu einem externen Anbieter. Entscheidend ist das Ergebnis: Die beteiligten Personen sollen KI sachkundig einsetzen und Chancen wie Risiken realistisch einschätzen können.

Der AI-Omnibus: Was sich ändern soll

Mit dem AI-Omnibus möchte die EU-Kommission die Anforderungen vereinfachen. Der zentrale Punkt für die KI-Kompetenzpflicht: Unternehmen sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, ein bestimmtes Kompetenzniveau sicherzustellen, sondern lediglich die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen.

Das ist ein wichtiger Unterschied. Die aktuelle Fassung verlangt ein Ergebnis („ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“). Die geplante Fassung würde den Fokus auf das Bemühen verschieben – also darauf, dass das Unternehmen seinen Beschäftigten die Möglichkeit zur Kompetenzentwicklung gibt und dies belegen kann.

Am 7. Mai 2026 haben Rat und Europäisches Parlament dazu eine vorläufige politische Einigung erzielt. Für Unternehmen bedeutet das voraussichtlich: Statt einer faktischen Schulungspflicht rückt eine Unterstützungs- und Dokumentationspflicht in den Vordergrund.

Aktuelle Fassung (Art. 4)Geplante Fassung (AI-Omnibus)
Kern der PflichtAusreichendes Kompetenzniveau sicherstellenEntwicklung von KI-Kompetenz unterstützen
FokusErgebnis (Kompetenzniveau)Bemühen und Nachweis
StatusGeltendes Recht seit 02.02.2025Vorläufig politisch vereinbart, noch nicht in Kraft

Wichtig: Auch in der geplanten, abgeschwächten Fassung verschwindet die Pflicht nicht. Sie wird umformuliert – und Schulungen bleiben ein besonders geeigneter Weg, das Bemühen zu belegen.

Wann wird die Änderung wirksam?

Die geplante Abschwächung der KI-Kompetenzpflicht ist derzeit noch nicht geltendes Recht. Sie wurde im Rahmen des AI-Omnibus zwischen EU-Parlament und Rat lediglich vorläufig politisch vereinbart.

Rechtswirksam wird sie erst, wenn

  • das Gesetzgebungsverfahren vollständig abgeschlossen ist,
  • die endgültigen Rechtstexte verabschiedet sind und
  • diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.

Bis dahin gilt weiterhin die aktuelle Fassung des Art. 4 EU AI Act. Unternehmen sollten ihre Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz daher bereits heute dokumentieren und die weitere Entwicklung des Omnibus-Verfahrens beobachten.

Das ist die eigentliche Pointe für die Praxis: Wer auf die Erleichterung wartet, läuft in der Zwischenzeit unter der strengeren Regel. Und wer heute schult und dokumentiert, erfüllt sowohl die aktuelle als auch die geplante künftige Anforderung – egal, wie das Verfahren ausgeht.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die rechtliche Unsicherheit ändert wenig am praktischen Vorgehen. Sinnvoll ist eine schlanke, nachvollziehbare Vorgehensweise, die unabhängig vom Ausgang des Omnibus-Verfahrens trägt.

  1. Ist-Zustand erfassen: Wo wird im Unternehmen bereits KI genutzt – offiziell und inoffiziell?
  2. KI-Richtlinie erstellen: kurz, in Alltagssprache, mit klaren Beispielen, welche Daten in welche Tools dürfen.
  3. Mitarbeitende schulen: eine Basisschulung für alle, ergänzt um vertiefende Inhalte für Teams mit intensiver KI-Nutzung.
  4. Maßnahmen dokumentieren: Inhalte, Termine, Teilnehmende und Richtlinien festhalten.
  5. Regelmäßig auffrischen: KI-Kompetenz ist keine einmalige Aufgabe, weil sich Tools und Risiken schnell verändern.

Wer ohnehin gerade über Datenschutz und Tool-Auswahl nachdenkt, findet in DSGVO-konform mit KI arbeiten das passende Vorgehen für Datenklassen und AVV-Prüfung. Und wie groß die Lücke zwischen offizieller und inoffizieller Nutzung oft ist, zeigt der Beitrag zu Schatten-KI im Mittelstand.

Warum Schulungen der beste Nachweis sind

Egal ob aktuelle oder künftige Fassung: In beiden Fällen müssen Unternehmen belegen können, dass sie etwas getan haben. KI-Schulungen sind dafür der naheliegendste Weg, weil sie sich sauber dokumentieren lassen.

Eine Schulung erzeugt nachvollziehbare Belege – Teilnehmerlisten, Inhalte, Termine – und sie erfüllt zugleich den eigentlichen Zweck der Regelung: Mitarbeitende setzen KI sicherer und verantwortungsvoller ein. Damit zahlt eine Schulung doppelt ein: auf die rechtliche Absicherung und auf die tatsächliche Qualität der KI-Nutzung im Tagesgeschäft.

Wichtig ist, dass die Schulung an echten Arbeitssituationen ansetzt statt an abstrakten Begriffen. Wer versteht, welche Daten sensibel sind, warum KI-Antworten geprüft werden müssen und wo die Grenzen der Systeme liegen, braucht keine Paragrafen auswendig zu lernen – und arbeitet trotzdem regelkonform.

Fazit: Die Richtung ist klar, auch wenn der Text noch nicht final ist

Die Diskussion um den AI-Omnibus sorgt für Unsicherheit – die Konsequenz für Unternehmen ist aber überraschend eindeutig. In jeder denkbaren Endfassung müssen sie nachweisen können, dass sie ihre Beschäftigten beim Umgang mit KI unterstützen.

Wer heute schult und dokumentiert, ist auf der sicheren Seite, ganz gleich wie das Gesetzgebungsverfahren ausgeht. Abwarten ist dagegen das einzige Vorgehen, das aktuell ein echtes Risiko trägt.

Wie geht es weiter?

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Quellen

Häufige Fragen

Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer mit dem Betrieb befasster Personen sicherzustellen.

Die Pflicht aus Artikel 4 EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025.

Sie gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – also auch für Unternehmen, die KI lediglich einsetzen, etwa über ChatGPT, Copilot oder andere Tools. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen.

Der AI-Omnibus ist ein Vereinfachungsvorschlag der EU-Kommission von Ende 2025, der unter anderem die KI-Kompetenzpflicht abschwächen soll. Rat und Parlament haben am 7. Mai 2026 eine vorläufige politische Einigung erzielt.

Nein. Sie soll nach derzeitigem Stand nicht abgeschafft, sondern abgeschwächt werden: weg von der Sicherstellung eines bestimmten Kompetenzniveaus, hin zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz.

Nein. Die Erleichterung ist bisher nur vorläufig politisch vereinbart. Geltendes Recht wird sie erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

Bis dahin gilt weiterhin die aktuelle Fassung des Art. 4 EU AI Act. Unternehmen müssen also weiterhin angemessene Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen.

Voraussichtlich rückt eine Unterstützungs- und Dokumentationspflicht in den Vordergrund statt einer faktischen Schulungspflicht. Unternehmen müssten dann nachweisen, dass sie die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen.

Der AI Act schreibt keine bestimmte Schulungsform vor. Schulungen sind aber ein besonders geeigneter und gut dokumentierbarer Weg, um die Förderung von KI-Kompetenz nachzuweisen.

Über eine Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen: Teilnehmerlisten und Inhalte von Schulungen, interne KI-Richtlinien, Leitfäden sowie Datum und Umfang der Sensibilisierung.

Der AI Act sieht ein gestuftes Sanktionssystem vor, das von den Mitgliedstaaten konkretisiert wird. Unabhängig davon ist eine Dokumentation der Maßnahmen die beste Absicherung im Zweifelsfall.

KI-Kompetenz ist als fortlaufende Aufgabe gedacht. Sinnvoll sind eine Basisschulung für alle und regelmäßige Auffrischungen, weil sich Tools und Risiken schnell verändern.

Gemeint sind die Fähigkeiten, das Wissen und das Verständnis, die einen sachkundigen Einsatz von KI sowie das Erkennen von Chancen, Risiken und möglichen Schäden ermöglichen.

Nein. Bis zur Verabschiedung gilt die strengere aktuelle Fassung. Wer jetzt schult und dokumentiert, erfüllt sowohl die aktuelle als auch die geplante künftige Anforderung.

Erfassen, wo KI bereits genutzt wird, eine kurze KI-Richtlinie erstellen, Mitarbeitende schulen und alle Maßnahmen dokumentieren. So ist man unabhängig vom Ausgang des Omnibus-Verfahrens abgesichert.

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