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DSGVO-konform mit KI arbeiten: Was Sie wirklich beachten müssen

Datenschutz ist das häufigste Bedenken in KMU-Workshops. Hier eine pragmatische Checkliste, die wir mit unseren Kunden durchgehen.

Pierre GeyerCo-Founder, next.motion
DSGVO-konform mit KI arbeiten: Was Sie wirklich beachten müssen
Symbolbild zu DSGVO-konformer KI-Nutzung im UnternehmenBild: KI-generiert mit OpenAI

In fast jedem unserer Workshops kommt früher oder später die Frage: „Dürfen wir das überhaupt – Daten in ein KI-Tool eingeben?" Die kurze Antwort: Ja, wenn man die richtigen Hebel kennt. Hier eine Übersicht, die wir in der Praxis nutzen.

1. Datenklassen sauber trennen

Bevor irgendein Tool eingeführt wird, klären wir mit unseren Kunden:

  • Grün: Keine personenbezogenen Daten, keine Geschäftsgeheimnisse (z. B. öffentlich verfügbare Texte)
  • Gelb: Interne Daten ohne Personenbezug (Produktdaten, Prozessdoku)
  • Rot: Personenbezogene Daten, Vertragsinhalte, Kundenkommunikation

Für Grün reichen einfache Tools. Für Gelb und Rot braucht es eine sauber konfigurierte Umgebung.

2. AVV oder DPF prüfen

  • US-amerikanische Anbieter benötigen einen gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und sollten unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sein
  • Europäische Anbieter sind oft die einfachere Wahl – aber nicht automatisch besser, wenn die Standards beim US-Anbieter sauber dokumentiert sind

3. Modell-Training abschalten

Bei den meisten Business-Tarifen ist das standardmäßig der Fall, aber: Immer in den Einstellungen prüfen und schriftlich vom Anbieter bestätigen lassen.

4. Klare interne Regeln statt Verbote

Pauschale Verbote führen zu Schatten-KI – Mitarbeitende nutzen private Accounts. Besser: klare, kurze interne Richtlinie, was rein darf und was nicht.

Was wir nicht empfehlen

  • Auf den „perfekten" rechtlichen Rahmen warten – während die Konkurrenz schon liefert
  • Sich allein auf Beratungsfirmen ohne Praxis-Implementierung verlassen

Wie geht es weiter?

Wir gehen in einem 30-Minuten-Gespräch gerne die konkrete Situation Ihres Unternehmens durch – kein Sales-Pitch, sondern eine Standortbestimmung.

Häufige Fragen

Ja, mit Business-Tarif (Modell-Training aus), AVV mit dem Anbieter und klaren internen Regeln für Datenklassen.

Nur mit Rechtsgrundlage, AVV und deaktiviertem Modell-Training. Im Zweifel vor der Verarbeitung pseudonymisieren.

Ja. OpenAI ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, ein AVV ist über das Business-Konto verfügbar.

Free trainiert standardmäßig mit Eingaben, Team nicht. Free ist daher für berufliche Nutzung generell ungeeignet.

Eine kurze interne Richtlinie plus eine freigegebene Alternative bereitstellen. Pauschale Verbote verstärken Schatten-KI eher, statt sie zu unterbinden.

Nur bei hohem Risiko, etwa automatisierter HR-Entscheidungsfindung. Für Standard-Use-Cases reicht eine dokumentierte Risikoabwägung.

Verarbeitungszwecke, Sub-Auftragsverarbeiter, Speicherort, Löschfristen und technische Maßnahmen. Standardvorlagen der Anbieter sind meist ausreichend.

Öffentliche Daten immer, interne ohne Personenbezug meistens, personenbezogene nur mit AVV und gültiger Rechtsgrundlage.

Beim Self-Hosting ja – die Daten verlassen die eigene Infrastruktur nicht. Bei gehosteten Open-Source-Modellen gelten dieselben Regeln wie bei OpenAI.

Im Business-Tarif werden die Daten nicht für Training genutzt. Vorfall dokumentieren, prüfen ob eine Meldepflicht besteht und ggf. die betroffene Person informieren.

Ja, im Rahmen der internen Datenschutz-Informationspflichten. Eine kurze Richtlinie plus Kurz-Schulung reicht.

Wenn die KI zur Leistungs- oder Verhaltensüberwachung geeignet ist (§ 87 BetrVG), ja. Reine Schreibhilfen brauchen meist nur Information.

Dokumentarische Pflichten für die meisten Use-Cases. Hoch-Risiko-Systeme wie HR-Screening oder Credit-Scoring brauchen eine Konformitätsbewertung.

Nur sehr restriktiv. KI für Bewerber-Screening gilt als Hoch-Risiko-System nach EU AI Act und ist DSFA-pflichtig.

So kurz wie möglich und nur so lange wie der Verarbeitungszweck es erfordert. Bei den meisten Tools lassen sich Verläufe automatisch nach 30–90 Tagen löschen.

Wir helfen Ihnen, das in die Praxis zu bringen

30 Minuten Erstgespräch – wir prüfen gemeinsam Ihren konkreten Use Case.